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Durch den Sitz der Kanzlei in Frankfurt mit seiner internationalen Bevölkerung, seinen vielen Banken und dem Flughafen hat über die Hälfte aller meiner Vertretungen in den letzten zwanzig Jahren einen multinationalen Hintergrund. Dies bedeutet einen seltenen Erfahrungsschatz nicht nur in der Kenntnis anderer Rechtsordnungen, sondern auch der Botschaften, Sozialdienststellen und ausländischen Vereinigungen.

Die wichtigsten gestellten Fragen:
 
  • Kann ich mich überhaupt in Deutschland scheiden lassen?
  • Welches Recht wird angewendet?
  • Wird die Scheidung im Heimatland anerkannt?
  • Welche ausländerrechtlichen Konsequenzen hat eine Trennung oder Scheidung für mich oder meinen Ehepartner ?



In den letzten drei Jahren habe ich Scheidungen mit Auslandsbezug zu folgenden Ländern durchgeführt:

Ägypten, Algerien, Argentinien, Äthiopien, Bangladesh, Belgien, Brasilien, Chile, Dominikanische Republik, England, Eritrea, Finnland, Frankreich, Ghana, Griechenland, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Irland (Rep.), Israel, Italien, Jamaika, Japan, Jemen, Jordanien, Jugoslawien/Serbien, Kasachstan, Kenia, Kolumbien, Kroatien, Kuba, Luxemburg, Marokko, Mexiko, Moldawien, Nepal, Niederlande, Nigeria, Österreich, Pakistan, Peru, Philippinen, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schottland, Schweiz, Serbien-Montenegro, Spanien, Sri Lanka, Taiwan, Thailand, Togo, Tschechien, Tunesien, Türkei, Ukraine, Ungarn, USA (zahlreiche Bundesstaaten; Familienrecht ist Staaten-, nicht Bundessache), Venezuela, Vietnam, Volksrepublik China.
 

   Rechtsanwalt
   Dr. Spinner-Ahnert
   Zeißelstr. 9
   D-60318 Frankfurt
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   Tel: +49 (0)69 - 5 96 28 99
   Fax: +49 (0)69 - 5 97 45 63


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