Kosten:
Die Erstberatung kostet je nach Dauer und Umfang € 200,00 bis € 250,00. Dazu gehören auch
spätere Nachfragen, z. B. telefonisch oder per @.
Im Falle einer künftigen Vertretung wird dieser Betrag angerechnet.
Die Beratung richtet sich nicht nach Zeit wie in anderen Ländern.*
(Also ob eine oder zwei Stunden: der Preis ist derselbe).
Bei der
Scheidung richten sich die Kosten nach dem Gegenstandswert („Streitwert“) und
sind gesetzlich festgelegt.
Ab 01. Juli 2006 können die Rechtsanwaltskosten frei vereinbart werden. Eine
Gebührenvereinbarung ist attraktiv für
- Gutverdiener
- Scheidungen mit ungewissem Ausgang (wenn noch unklar ist, ob und worüber es Streit
geben wird).
Bei Verfahren außerhalb des Landgerichtsbezirks Frankfurt kommen Fahrtkosten und Tagegeld
hinzu.
Ich sage Ihnen, wie Sie die Kosten durch interne Regelungen senken können.
Wenn Sie sich einig sind, ist die Scheidung vielleicht sogar mit einem Anwalt möglich. In
diesem Fall sparen Sie fast die Hälfte der Kosten.
*Die gesetzlichen Gebühren dürfen nicht unterschritten werden.