Rechtsanwälte - Falke & Dr. Spinner-Ahnert

Kanzlei für Familienrecht

Rechtsanwälte - Falke & Dr. Spinner-Ahnert

Mit unserer langjährigen Erfahrung sind wir der richtige Partner für Sie.

Rechtsanwälte FÜR FAMILIENRECHT IN FRANKFURT (MAIN)

Wann sollte man einen Ehevertrag abschließen, was kostet ein Ehevertrag und für wen lohnt es sich?

Wir helfen Ihnen, die rechtlichen Folgen einer Trennung/Scheidung so gut wie möglich zu bewältigen.

Familienrecht in Frankfurt

Wir sind eine auf Familienrecht spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Frankfurt am Main. Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf der Betreuung von Kindschaftsverfahren (Umgang und Sorgerecht), der Betreuung von Scheidungsverfahren sowie der Ausarbeitung von Eheverträgen. Durch den Standort unserer Kanzlei in Frankfurt am Main mit ihren multikulturellen Paaren verfügen wir über eine große Expertise im Bereich des internationalen Familienrechts.

Rechtsanwalt Dr. Spinner Ahnert

Dr. Spinner-Ahnert

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Tobias Falke

Tobias Falke

Rechtsanwalt

06

Experten

in Ihrem Element

Als Fachanwalt für Familienrecht mit über 41 Jahren Berufserfahrung arbeitet Herr Rechtsanwalt Dr. Spinner-Ahnert mit Herrn Rechtsanwalt Falke zusammen...

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1.730

Mandate in den letzten 10 Jahren

41

Jahre an Erfahrung

2.350

Erfolgreich abgeschlossene Verfahren in den letzten 10 Jahren

„Frieden und Kinder stehen im Mittelpunkt“

Lachendes Kind

Ob bei einer Trennung der Kindeseltern, bei Streit über das Sorgerecht oder Bereiche des Sorgerechts, bei Streit über konkrete Umgangsregelungen; die Belastung für Kinder ist oft groß. Primäres Ziel eines guten Familienanwaltes sollte sein, die Belastung für Kinder gering zu halten. Als eine auf Familienrecht spezialisierte Kanzlei sind wir stets um eine Lösung bemüht, die die Kinder am wenigsten belastet. Durch weitere berufliche Qualifikationen und ständige Fortbildungen sind wir besonders auf dem Gebiet der Betreuung von Kindschaftsverfahren qualifiziert.

Trennung ist oft auch mit Trauer und Wut verbunden.
Wir arbeiten seit vielen Jahren eng mit vielen Beratungsstellen im Rhein/Main-Gebiet zusammen und sagen Ihnen (kostenlos), wo Sie Rat und Hilfe finden, was diese Hilfe kostet (oft tragen die Krankenkassen, Kommunen oder andere Einrichtungen die Kosten) und welches Angebot für Sie geeignet sein könnte. Unser Ziel ist es, die Trennungsfolgen und die Scheidung der Ehegatten einvernehmlich zu gestalten. Ein einvernehmliches Scheidungsverfahren ist für alle am wenigsten belastend und spart Geld.

Selbstverständlich lassen sich Gerichtsverfahren nicht immer verhindern. Es macht aber einen gewaltigen Unterschied, ob und wie heftig gestritten wird. Der Versuch einer friedlichen Lösung schließt eine konsequente Interessenvertretung nicht aus. Kommt es zum Rechtsstreit, führen wir für unsere Mandanten Prozesse im gesamten Rhein-Main Gebiet und darüber hinaus.

Was immer Sie zu uns geführt hat, Sie sind herzlich willkommen!

Bereits ab dem Zeitpunkt der Trennung der Ehegatten ist es sinnvoll, mit anwaltlicher Beratung über die Themen Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Güterrecht und Güterrechtsauskunft (möglicher Zugewinn), Haushalt (Ehewohnung, Wohnungszuweisung und Hausrat), Sorgerecht und Umgang zu sprechen. Sobald das Trennungsjahr fast abgelaufen ist, sollte man sich über die weiteren Themen des nachehelichen Unterhalts, der Einreichung des Scheidungsantrages sowie über den Versorgungsausgleich unterhalten.

Nicht nur zu den Themen Scheidung und Kindschaftsverfahren (Sorgerecht und Umgang) sind Sie bei uns gut aufgehoben. Auch zu Beginn einer Ehe kann eine anwaltliche Beratung sinnvoll sein, um z.B. einen Ehevertrag abzuschließen. Gerne besprechen wir mit Ihnen, ob der Abschluss eines Ehevertrages sinnvoll ist und welche Themenbereiche in Ihrem Fall geregelt werden sollten. In der Regel ist der Abschluss eines Ehevertrages anzuraten, wenn ein großes finanzielles Ungleichgewicht zwischen den werdenden Ehegatten vorhanden ist oder ein Ehegatte während der Ehe in die Selbständigkeit wechselt. Auch nach der Trennung der Ehegatten ist der Abschluss einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung möglich, um möglichst viele mit der Trennung und Scheidung zusammenhängende Themen zu regeln (Güterrecht, Versorgungsausgleich, Unterhalt, Umgang, Hausrat, Ehewohnung). Da ein guter Anwalt auch immer bedacht ist, Kosten von seinen Mandanten fernzuhalten, sollte die Erforderlichkeit des Abschlusses einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung mit einem Familienanwalt besprochen werden.

Unverbindliche Anfrage

„Mit welchem Anliegen können wir Ihnen behilflich sein?“

Mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht können wir Ihnen in allen Bereichen behilflich sein, die das Thema Familie betreffen, seien es Fragen zur Trennung & Scheidung, Versorgungsausgleich, Unterhalt (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt), Güterrecht (Zugewinnausgleich), Hausrat, Wohnungszuweisung, Sorgerecht, Umgang, Annullierung einer Ehe, Vaterschaftsanfechtung, Vaterschaftsanerkennung, Gewaltschutz, Adoptionen oder Namensänderungen. Durch den Sitz unserer Kanzlei in Frankfurt am Main betreuen wir seit Jahren Fälle mit einem Bezug zum internationalen Familienrecht. Sei es eine Scheidung mit internationalem Bezug, die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung, Kinderentführungsverfahren (HKÜ) oder Unterhaltsverfahren mit Auslandsbezug; wir helfen Ihnen gerne weiter. Derzeit haben über sechzig Prozent unserer Mandate einen internationalen Bezug.

Unverbindliche Anfrage